Länderinformationen Serbien
EINREISE
Für die Einreise deutscher Staatsangehöriger ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass notwendig. Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist ebenso möglich. Die Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenhaltes gültig sein. Kinder müssen ein eigenes Reisedokument vorweisen können, da Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig sind. Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen alleine oder in Begleitung von Dritten nach Serbien reisen, wenn sie eine Einverständniserklärung des/der Personensorgeberechtigten mit amtlich beglaubigter Unterschrift des/der Personensorgeberechtigten bei sich führen. Eine Übersetzung dieser Erklärung ins Englische oder Serbische und das Mitführen einer internationalen Geburtsurkunde wird empfohlen. Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen alleine nach Serbien reisen.
Mit einem Ausweisdokument, das einmal als verloren oder gestohlen gemeldet war, wird von der Einreise dringend abgeraten.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen zu touristischen Zwecken kein Visum. Auf diese Dauer werden von den serbischen Behörden auch Aufenthalte in Kosovo angerechnet.
Inhaber von deutschen Reisedokumenten für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose benötigen ein Visum für die Einreise in die Republik Serbien.
Bitte informieren Sie sich beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) über weitere Informationen und kurzfristige Änderungen.
Für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit oder mehreren Staatsangehörigkeiten sind die jeweiligen Besonderheiten zu beachten. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Konsulat / Ihrer Botschaft bzw. dem Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de).
Stand: 06/2024
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