Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Es freut uns, dass Sie sich entschlossen haben, Ihre nächste Reise bei „Die Weltenbummler GmbH“ (nachfolgend: Weltenbummler) zu buchen. Wir setzen unsere ganze Erfahrung ein, Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten, um Ihnen so einen rundherum gelungenen Urlaub zu garantieren. Hierzu gehören jedoch auch klare rechtliche Vereinbarungen. Wir empfehlen Ihnen, vor Abschluss des Reisevertrages die folgenden Bedingungen sorgfältig zu lesen, welche in Ergänzung der Paragraphen 651a ff. BGB (Reisevertragsrecht) vereinbart werden.

 

1. Buchung

1.1. Mit Ihrer Anmeldung auf Grundlage unseres Prospektes bieten Sie Weltenbummler den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich oder fernmündlich erfolgen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung durch Weltenbummler zustande.

1.2. Bei Anmeldungen über das Internet bieten Sie Weltenbummler den Abschluss des Reisevertrages durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" verbindlich an. Ihnen wird der Eingang Ihrer Buchung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme). Die Annahme erfolgt dann durch die Übersendung der Bestätigung durch Weltenbummler an Sie.

1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so sind wir an dieses Angebot 14 Tage ab Ausstellung der Reisebestätigung gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen kann.

1.4. Der Reiseanmelder übernimmt die volle Haftung für die Einhaltung der Vertragspflichten aller auf seinen Namen angemeldeten Reiseteilnehmer, sofern er eine ausdrücklich hierauf gerichtete und gesonderte Erklärung bei Abschluss des Reisevertrages unterzeichnet hat.

 

2. Zahlung

2.1. Zahlungen haben nur direkt an Weltenbummler zu erfolgen. Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises aufgerundet auf 1,- EUR, mindestens jedoch 50,00 EUR nach Aushändigung der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines im Sinn des § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB zu bezahlen. Der restliche Reisepreis ist 30 Tage vor Reisebeginn, bei kürzeren Buchungen als 30 Tage vorher sofort, jeweils Zug um Zug gegen Aushändigung der restlichen Reiseunterlagen fällig. Stornierungs-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

2.2. Bei nicht fristgemäßer Zahlung ist Weltenbummler nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – es sei denn, die Nachfristsetzung ist entbehrlich – zum Rücktritt vom Reisevertrag und zur Berechnung von Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 der Reisebedingungen berechtigt.

 

3. Inhalt des Reisevertrages

3.1. Der Umfang der von Weltenbummler geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den in unseren Prospekten und sonstigen Unterlagen für die jeweilige Reise abgedruckten Beschreibungen, Abbildungen und insbesondere unserer Reisebestätigung. Diese hat im Zweifel Vorrang. Bei Vorausbuchungen können sich aus dem für den Reisezeitraum geltenden Prospekt Änderungen der Leistungen ergeben. Diese sind ohne weitere Erklärung für die jeweilige Reise maßgebend. Änderungen zu den aufgeführten Leistungen bzw. der Reisebedingungen sind ausschließlich mit Weltenbummler zu vereinbaren.

3.2. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt der Reisebeschreibung einschließlich der Reisebedingungen abweichende Zusicherungen zu geben oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

3.3. Der erste und der letzte Tag der Reisen dienen hauptsächlich der Erbringung der Beförderungsleistungen.

 

4. Pass-, Visaerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

4.1 Weltenbummler unterrichtet Sie vor der Reisebuchung über die Pass- und Visaerfordernisse sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

4.2 Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß dem vorstehenden Absatz haben Sie selbst die Voraussetzungen für die Teilnahme an der gebuchten Reise zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen, insofern sich nicht Weltenbummler ausdrücklich zur Beschaffung der Pass- und Visaunterlagen sowie der Unterlagen zur Einhaltung der gesundheitspolizeilichen Formalitäten verpflichtet hat.

4.3 Kann die Reise aufgrund fehlender persönlicher Voraussetzungen vom Reisenden nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies auf sein schuldhaftes Verhalten zurück zu führen ist. Es gelten dann die Regelungen gemäß Ziff. 6 dieser Allgemeinen Reisebedingungen (Reiserücktritt und Umbuchung durch den Kunden)

 

5. Änderungen von Leistungen und Preisen vor Reiseantritt

5.1. Unerhebliche Änderungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind einseitig zulässig. Weltenbummler ist verpflichtet, Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen sofort in Kenntnis zu setzen.

5.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig. Weltenbummler ist verpflichtet, Sie von den Änderungen sofort in Kenntnis zu setzen. Sie können vom Vertrag zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung innerhalb der von uns mitgeteilten Annahmefrist annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung gilt das Angebot von Weltenbummler als angenommen.

5.3. Weltenbummler kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur dann vornehmen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Erhöhung der Beförderungskosten für Personen (wie z.B. höhere Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger); einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Angaben wie vereinbarte Reiseleistungen (wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren); oder einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Weltenbummler wird Sie auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung, deren Gründe und über die Berechnung der Preiserhöhung informieren. Eine solche Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn Sie den vorgenannten Anforderungen entspricht und Sie die Information nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erhalten.

5.4. Übersteigt die Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Weltenbummler sie nicht einseitig, sondern nur unter den Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Weltenbummler wird Ihnen dann eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und Sie auffordern, innerhalb einer von Weltenbummler gesetzten Frist die Vertragsänderung anzunehmen oder den Rücktritt zu erklären.

5.5. Sie haben das Recht, eine Senkung des Reisepreises unter den gleichen Voraussetzungen, wie oben für eine Preiserhöhung dargestellt, zu verlangen. Ergänzend wird auf § 651f Abs. 4 BGB verwiesen.

 

6. Reiserücktritt und Umbuchung durch den Kunden

6.1. Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt werden folgende Stornierungsgebühren pro Person pauschal erhoben:

 

Bei Busmehrtagesreisen:

  • bis 29 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
  • ab 28 bis 22 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
  • ab 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
  • ab 14 bis 4 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
  • ab 3 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
  • bei Stornierung am Abreisetag oder bei Nichtanreise 90% des Reisepreises.

 

Bei Flugreisen:

  • bis 64 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
  • ab 63 bis 50 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
  • ab 49 bis 26 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
  • ab 25 bis 15 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
  • ab 14 bis 4 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
  • ab 3 Tage vor Reisebeginn bzw. bei Nichtanreise 90% des Reisepreises.

 

Bei Schiffsreisen:

  • bis 50 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
  • ab 49 bis 30 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
  • ab 29 bis 22 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
  • ab 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn 70% des Reisepreises
  • ab 14 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
  • bei Stornierung am Abreisetag oder bei Nichtanreise 95% des Reisepreises.

 

6.2. Der Nachweis und die Geltendmachung höherer Stornokosten bleibt ausdrücklich vorbehalten. Grundlage der Berechnung der Stornierungsgebühr bildet der Reisepreis je angemeldeten Teilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung in schriftlicher Form. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Reisenden unbenommen.

6.3. Umbuchungen von Reiseterminen und Reisezielen bei Busmehrtagesfahrten, die innerhalb einer Frist von 28 Tagen vor Reiseantritt erfolgen, sind grundsätzlich durch einen Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den unter Ziff. 6.1. genannten Konditionen und nachfolgender Neubuchung, soweit verfügbar, möglich. Umbuchungen von Reiseterminen und Reisezielen bei Flug- und Schiffsreisen sind grundsätzlich durch einen Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den unter Ziff. 6.1. genannten Konditionen und nachfolgender Neubuchung, soweit verfügbar, möglich. Umbuchungen, bei denen sich lediglich der Abfahrtsort ändert bzw. andere Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen, werden gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR pro Person realisiert. Das gleiche gilt für Umbuchungen vor dem in Satz 1 bei Busmehrtagesfahrten genannten Zeitraum.

6.4. Bereits gezahlte Reisekosten werden dem Reiseteilnehmer abzüglich der Stornokosten unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt erstattet.

6.5. Abweichend von Ziff. 6.1. kann Weltenbummler vor Reisebeginn keine Stornokosten verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

 

7. Rücktritt und Kündigung durch Weltenbummler

7.1. Weltenbummler kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Weltenbummler nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Weltenbummler, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der tatsächlich ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

7.2. Bis 30 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Diese beträgt in der Regel 25 Personen, es sei denn, in der Reisebeschreibung ist eine andere Mindestteilnehmerzahl angegeben. Der Kunde wird unverzüglich durch Weltenbummler informiert. Weltenbummler kann dem Kunden ein Alternativangebot unterbreiten. Nimmt dieses der Kunde nicht an, werden ihm bereits gezahlte Reisekosten unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt erstattet.

 

8. Rücktritt infolge höherer Gewalt

Weltenbummler kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn Weltenbummler aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. In diesem Falle wird Weltenbummler Sie unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund informieren und den Rücktritt erklären. Ergänzend gelten die Regelungen in § 651h Abs. 4 und Abs. 5 BGB.

 

9. Ersatzreisende

9.1. Der Reisende kann bis zu 7 Tage vor Reisebeginn verlangen, dass statt seiner ein Dritter in den Reisevertrag eintritt, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

9.2. Der Reisende und der Dritte haften gegenüber Weltenbummler als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Weltenbummler darf eine Erstattung von Mehrkosten nur dann fordern, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind.

 

10. Haftungsbeschränkung

10.1. Unsere Haftung für Schäden, die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines unserer Leistungsträger verantwortlich sind. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Schadensersatzanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann bzw. unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so können auch wir uns gegenüber dem Reisenden darauf berufen.

10.2. Weltenbummler haftet nicht für Handlungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Entsteht ein Schaden aufgrund fehlerhafter Vermittlungsleistung von Weltenbummler, ist die vertragliche Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, es sei denn, der eingetretene Schaden ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten bei der Vermittlung zurückzuführen bzw. es handelt sich um einen Körperschaden.

 

11. Mängelanzeigen, Abhilfeverlangen

11.1. Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen sind an die Reiseleitung oder Vertretung von Weltenbummler im Reisegebiet zu richten. Reiseleitungen bzw. Vertretungen sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Sie sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen Weltenbummler anzuerkennen.

11.2. Eine Mängelanzeige hat unverzüglich zu erfolgen. Wenn Weltenbummler infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte, sind Sie nicht berechtigt eine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB zu verlangen.

 

12. Gepäck

Das Gepäck ist mit genauer Anschrift des Reisenden zu versehen. Für die Beförderung ist pro Person 1 Koffer bis max. 20 kg und ein Handgepäck bis max. 5 kg vorgesehen. Die Mitnahme des Gepäcks erfolgt auf eigene Gefahr des Reisenden; er hat auf die Ver- und Entladung besonders zu achten, da bei Verlust kein Ersatz geleistet wird, ebenso nicht bei Diebstahl oder Einbruch.

 

13. Platzverteilung im Bus

Die Busse sind in jedem Fall Nichtraucherbusse. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Sitzplätze im Fahrzeug ist ausgeschlossen. Die Platzverteilung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Der in der Reisebeschreibung abgebildete Sitzplan dient lediglich der Orientierung.

 

14. Programmänderungen

14.1. Sollte die Durchführung einzelner Programmpunkte auf Grund des Wetters, der Verkehrslage oder anderer Umstände nicht sinnvoll sein, so werden von unserer Reiseleitung bzw. Vertretung gleichwertige Alternativen angeboten. Programmänderungen sind daher vorbehalten.

14.2. Die An- und Ablegezeiten bei Kreuzfahrten sind Richtzeiten. Wenn wegen Niedrig-/Hochwasser oder Schiffsdefekt eine Strecke nicht befahren werden kann, behält sich die Reederei das Recht vor, die Gäste auf dieser Strecke mit Bussen zu befördern, in Hotels unterzubringen und/oder den Streckenverlauf zu ändern. Unter Umständen ist der Umstieg auf ein anderes Schiff nötig.

 

15. Fakultative Reiseleistungen

Bei Reiseausflugsleistungen, die nicht Bestandteil des Leistungspaketes sind, kann der Kunde vor Ort entscheiden, ob er diese in Anspruch nimmt oder nicht. Die Bezahlung erfolgt vor Ort in EUR. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt in der Regel 20 Personen.

 

16. Transportleistungen

Sämtliche Transportleistungen werden von Unternehmen mit gültiger Konzession durchgeführt. Da wir im Interesse des Kunden kurze Wege planen, kann es sein, dass Sie ein Transferfahrzeug zum nächstgelegenen Haltepunkt des Reisebusses bringt. Die Transferentfernung beträgt im Normalfall nicht mehr als 200 km. Die zum Einsatz gebrachten Transferfahrzeuge müssen nicht die Qualität des ausgeschriebenen Reisebusses haben.

 

17. Gerichtsstand

17.1. Für Klagen von Weltenbummler gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, der Kunde hat nach Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden ist im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt. In diesen Fällen ist der Sitz von Weltenbummler maßgebend.

17.2. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Reisevertrag der Sitz von Weltenbummler.

 

18. Reiseveranstalter

Veranstalter ist:

Die Weltenbummler GmbH, Rudolstädter Str. 234, 99098 Erfurt, www.weltenbummler.com, mail: info@weltenbummler.com

Eingetragen beim Amtsgericht Jena HRB 107391

Geschäftsführender Gesellschafter: Thomas Schreiner

 

19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Reisebedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen wirksam.

 

20. Allgemeines

Stand der AGB: Juni 2023.

Alle Preise, Zuschläge und Stornogebühren beziehen sich in Euro pro Person.

 

Verbraucher Streitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform
Weltenbummler nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Die europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die
Internetseite des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit. Reiseveranstalter ist die Weltenbummler GmbH. Wir verweisen ergänzend auf Ziff. 17 unserer AGB.

Ihr Reisepartner in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt!