„Begleiten Sie uns zum größten Musikfestival Schottlands. Freuen Sie sich auf grandiose Musik."
1. Tag: Anreise – Amsterdam/Ijmuiden
Am frühen Morgen Abfahrt von den Ausgangsorten. Mit dem Fährschiff geht es zur britischen Insel. Ziel ist die nordenglische Stadt Newcastle. Übernachtung an Bord.
2. Tag: Newcastle – Whiskyverkostung
Am Morgen legt die Fähre in Newcastle, der früheren schottischen Hauptstadt, an. Wenn es die Zeit zulässt, legen wir noch einen kurzen Stopp in Glasgow ein, bevor wir eine typische Whiskybrennerei besuchen. Danach Fahrt zum Hotel im Raum Edinburgh.
3. Tag: Edinburgh – Military Tattoo
Nach dem Frühstück fahren wir nach Edinburgh. Sie ist eine der schönsten Hauptstädte Europas. Stadtrundfahrt. Anschließend können Sie den Blick vom Calton Hill über die Stadt schweifen lassen. Danach sollten Sie auf der Royal Mile im Herzen der Altstadt flanieren gehen. Das abendliche Flair können Sie beim Abendessen im Pub genießen. Im Anschluss daran, erleben Sie das Military Tattoo.
4. Tag: Edinburgh – Newcastle
Farewell Scotland! Am späten Vormittag beginnt Ihre Rückfahrt nach Newcastle. Wenn es die Zeit erlaubt, legen wir noch einen kurzen Stopp in Alnwick ein. Am Nachmittag geht es an Bord der Fähre. Übernachtung.
5. Tag: Heimreise
Nach dem Frühstück an Bord treten Sie die Rückreise zu den Ausgangsorten an. Rückankunft am späten Abend in Ihren Ausgangsorten.
EINREISE
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Die Einreise ist auch mit dem vorläufigem Reisepass oder dem vorläufigem Personalausweis (mindestens noch bis 31.12.2020) möglich. Die Reisedokumente müssen bis zum Ende der Reise gültig sein. Kinder müssen ein eigenes Reisedokument vorweisen können, da Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig sind. Alleinreisende Minderjährige benötigen grundsätzlich eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Erwachsene, die zusammen mit Minderjährigen reisen, deren Zugehörigkeit nicht aus den Reisepässen hervorgeht (z.B. Pflegekinder mit abweichendem Familiennamen), sollten mit Dokumenten ihre Berechtigung belegen können.
Mit einem Ausweisdokument, das einmal als verloren oder gestohlen gemeldet war, wird von der Einreise dringend abgeraten.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Für die Britischen Überseegebiete Anguilla, Bermuda, British Virgin Islands, Cayman Islands, Montserrat, St. Helena & Dependencies und Turks & Caicos Islands gelten gesonderte Einreisebestimmungen.
Bitte informieren Sie sich beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) über weitere Informationen und kurzfristige Änderungen.
Für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit oder mehreren Staatsangehörigkeiten sind die jeweiligen Besonderheiten zu beachten. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Konsulat / Ihrer Botschaft bzw. dem Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de).
Stand: 02/2020
Weltenbummler übernimmt keine Haftung für die Angaben und behält sich Änderungen vor.
Bitte lesen Sie dieses Produktinformationblatt, welches das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB enthält. Wir informieren Sie hiermit über die wichtigsten Eigenschaften der Reise und Ihre Rechte. Bei Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns bzw. Ihr Reisebüro.
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